Axel Klingebiel

Im Gegensatz zu den Aufgaben eines Rechtsanwalts, der im Rahmen einer privatrechtlichen Dienstleistung in der Regel die Interessen einer Partei vertritt, übt der Notar ein öffentliches Amt aus, bei dem er hoheitliche, d. h. staatliche Funktionen übernimmt. Der Notar übt sein Amt unabhängig und unparteiisch aus. Er ist stets zur Neutralität verpflichtet.

Der Notar betreut Sie z. B. in folgenden Bereichen:
Grundstückskaufverträge, Grundpfandrechte, Gesellschaftsverträge, Testamente und Erbverträge, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.